Flusslehrpfad
 
"Hangenstein" soll zum Naturdenkmal erklärt werden!
 

 
In einem Brief an die Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya ersucht der Verein Freunde des Thayatales den Bereich rund um den "Hangenstein"
(beginnend ab Höhe Einfahrt HTBLA Karlstein, ca. 1 Kilometer flussabwärts Richtung Raabs) zum Naturdenkmal zu erklären.
 
Als Begründung nennt der Verein Freunde des Thayatales folgende fünf Punkte:

1.) Wegen dem Flussabschnitt selbst, der aus naturschutz- und gewässerfachlichen Sicht höchst sensibel und wertvoll erscheint (Hohe Varianz des Substrates, des Strömungsbildes sowie Breite und Tiefe)

2.) Wegen der sowohl im Uferbereich als auch im Flussbett liegenden, teilweise sehr mächtigen Gesteinsblöcke (besonders prägend der "Hangenstein")

3.) Wegen der Schotterinsel welche für Limikolen (Wasservögel) von großer Bedeutung sind

4.) Wegen der naturnahen Bestockung des Ufersaums durch ältere Erlen und Weiden

5.) Wegen der Zusammensetzung der Wassertiere in diesem Abschnitt wie z.B. Barbe, Nase, die Gemeine Flussmuschel, wobei die Qualität der Laichgebiete und Jungtierhabitate hierbei noch besonders zu erwähnen sind.
 

 


 
Die Projektinitiatoren und Unterstützer sind: Verein Freunde des Thayatales, Verein Freunde der Heilkräuter, die Marktgemeinde Karlstein, die Fischerei-Hegeverbände Thaya I - IV und die örtliche Jagd.
 

Mehr zum Thema:

 

 


 

22.02.2008 Vortragsveranstaltung -> Programm (pdf.)

Gewässerpflege, Instandhaltung und Uferbefestigung  Auswirkungen auf die Landwirtschaft

 

 

09.08.07      63 Störche bei Neuriegers

Am 08.08 wurden 25 Störche gesehen, am nächsten Tag kamen die restlichen dazu. Bild unten: Thermik nutzend beim Abflug.

Fotos: Obmannstellvertreter Ernest Puhm

Vor kurzer Zeit wurden im Thayatal bei Oberpfaffendorf 17 - 20 Schwarzstörche gesichtet. Die Zeitung berichtete.


Protokolle der letzten Sitzungen im "pdf" Format (Acrobat Reader erforderlich)

Um die Dateien auf dem eigenen Computer zu speichern - mit der rechten Maustaste anklicken - Ziel speichern unter....

Generalversammlung

13.04.2007 pdf

Vorstandssitzung

09.03.2007 pdf.

Generalversammlung

21.04.2006 pdf

Stammtisch

13.05.2005 pdf

Generalversammlung 

08.04.2005 pdf


Thaya - Uferreinigung April 07


 

Silvestermarsch 2006


 

Achtung! Der Riesenbärenklau breitet sich aus.

Information hier (Wikipedia)


 

Information Kinderferienspiel 10+11.Juli 2006.pdf


 

SILVESTERMARSCH 05

 


 


 

Vereinbarung bezüglich Vorgehensweise bei Umweltvergehen

 

(Ergebnis der am Montag 17. Mai 2004 um 19:00 Uhr im Stadtkrug Zwickl stattgefundenen Gesprächsrunde)

 

Die anwesenden, beeideten Wacheorgane, Umweltschutzorgane, Umweltgemeinderäte und andere Schützer der Natur kamen nach einer ca. zweistündigen Diskussion zu folgender Betrachtungsweise.

 

·        Hauptaugenmerk soll der Zukunft gelten und nicht der Vergangenheit.

·        Erst der korrekte Umgang mit den aufgezeigten Umweltsünden (Müllentsorgung, etc.) bestätigt uns, dass die Einstellung und Sensibilität der Bevölkerung stimmt und die Tragweite bezüglich Natur- und Umweltschutz richtig erkannt wurde.

·        Gemeinsam eine für alle Interessensgruppen akzeptierbare Lösung der Umweltarbeit finden (natürlich im Rahmen der Gesetze). Eigenverantwortlich handeln und so die Bereitschaft der Bevölkerung zum Mitmachen wecken und fördern - Umweltschutz geht uns alle an.

·        Wenn man bei Umweltsünden immer wieder wegsieht oder solche ignoriert, entsteht möglicherweise in der Folge ein gewisser Gewöhnungseffekt bei Verursachern, die dann der Meinung sind es stört niemanden (Routineeffekt). Ständige Anzeigen werden als Vernaderung mißverstanden und führen zu Gehässigkeiten und Streit.

·        Beeidete Wache- und Umweltschutzorgane sowie Umweltgemeinderäte haben allerdings Wahrnehmungspflicht, aber sie arbeiten in Zukunft besser gemeinsam an der Lösung von Umweltproblemen.

 

Übereinkommen:

Wahrgenommene Mißstände, wenn nicht unmittelbar „Gefahr in Verzug“ besteht, werden den zuständigen Umweltgemeinderäten und Umweltschutzorganen (bis zu vier Wochen Frist gesetzl. vorgesehen) zur Kenntnis gebracht. Diese fordern im Zuge eines persönlichen Gespräches den Verursacher/Grundeigentümer mündlich auf, den Mißstand binnen 14 Tagen ordnungsgemäß zu beseitigen. Kommt der Verursacher/Grundeigentümer dieser Aufforderung nicht nach, ergeht ein Wahrnehmungsbericht mit zusätzlichem Vermerk der Uneinsichtigkeit durch den Erstmelder – z.B. Jagd/Fischereiaufseher (gesetzl. keine Möglichkeit einer Friststellung vorgesehen) - an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.

 

Der Bezirksjägermeister des Bezirkes Waidhofen/Thaya Albin Haidl sowie der Sekretär der Bezirksbauernkammer (BBK) Waidhofen/Thaya Ing. Herbert Gutkas bieten diesbezüglich ihre fachspezifische Hilfestellung an.

 

Redakteur Sepp Temper von der Regionalzeitung „Der Waldviertler“ begrüßt die von den Umweltgemeinderäten (UGR), Umweltschutzorganen (UschO) und beeideten Wachen heute angestrebte verstärkte Zusammenarbeit und übernimmt gerne die anfallende Informationsarbeit in Sachen Natur- und Umweltschutz.

 

Mit Gerhard Schönbauer als Betreiber der Internetseite "www.schandfleck.com"  wurde vereinbart, die Mißstände nicht während der 14-tägigen Beseitigungsfrist zu veröffentlichen, um den Umweltgemeinderäten (UGR), Umweltschutzorganen (UschO), beeideten Wachen sowie den Verursachern/Grundeigentümern die erforderliche Zeit zum Handeln zu geben.

 

Umweltgemeinderat Raabs             Fischereiaufseher

Dir. Wolfgang Tiller                     Reinhard Bentz

 

(Acrobat Reader erforderlich)

 

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